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Wichtiges für den Zoo Besuch.
» OZO (Österreichische Zoo Organisation)
Die Österreichische Zoo Organisation (OZO) ist die Vereinigung wissenschaftlich geführter österreichischer Zoos und Aquarien. Basierend auf artgemäßer Tierhaltung, widmen sie sich der Wissenschaft und vermitteln den Besuchern Verständnis für biologische Zusammenhänge.
Mitglieder sind Tiergarten Schönbrunn (Wien), Haus des Meeres (Wien), Tierwelt Herberstein (Steiermark), Zoo Salzburg (Salzburg), Alpenzoo (Tirol), Zoo Schmiding (Oberösterreich) und Zoo Linz (Oberösterreich).
Das Hauptziel der EAZA ist es, den Informationsaustausch der Zoos in Europa zu fördern, um verschiedenste Programme koordiniert durchführen zu können, wie zum Beispiel das Europäische Erhaltungszucht Programm (EEP). Ein weiteres wichtiges Anliegen der Organisation ist es den Austausch von Tieren zwischen den europäischen Zoos zu fördern und dabei vollständig auf finanzielle Mittel zu verzichten. Darüber hinaus widmet die Organisation jedes Jahr einer besonders bedrohten Tierart oder Lebensraumes eine Kampagne, wobei die Information dazu in den einzelnen Zoos ausgestellt wird.
Im Rahmen des Europäischen Erhaltungszucht Programmes wird seit 1985 die Zucht von in der Natur bedrohten und in Menschenhand selten gehaltenen Wildtierarten zentral gesteuert. Im Augenblick werden etwa 150 Arten betreut. Für jede dieser Tierarten gibt es eine von den Tierhaltern gewählte Artkommission mit einem Artkoordinator an der Spitze. Dieses Gremium überwacht und koordiniert den Aufbau von Zuchtgruppen aufgrund populationsgenetischer Aspekte und fördert außerdem die tiergartenbiologische Forschung an der betreffenden Art. Die an dem EEP beteiligten Zoos verzichten bei den betreffenden Arten auf ihre Besitz- und Verfügungsrechte. Sie sind dann nur noch Halter der dem EEP angehörenden Tierarten. Der Zoo Linz beteiligt sich u.a. am EEP der Roten Pandas.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES Konvention) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und ihrer Produkte. Die Umsetzung der Konvention soll über 2.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die vom internationalen Handel bedroht sind, vor dem Aussterben schützen. In Österreich ist das Übereinkommen, das ein umfassendes Kontrollsystem für den Handel mit bedrohten Arten vorsieht, seit 1982 in Kraft. Der Strafrahmen für Verstöße bewegt sich zwischen 726 € und 36.336 €. Für besonders schwere Verstöße drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.